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Teilnahmebedinungen

Anmeldung

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen. Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert. Eine Anmeldung ist nur für die Person zu treffen, die auch wirklich am Lehrgang teilnimmt. Eine stellvertretende Anmeldung ist nicht möglich und führt bei Kenntnis durch den Lehrgangsverwalter zur Stornierung des Lehrgangs.

 

Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraus­setzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.

Die Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt dieser Teilnahmebedingungen "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraus­setzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, auch um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahme­bescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer wegen gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren kann. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrie­ben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

Das Bildungsangebot in den Bereichen Schwimmen und Rettungsschwimmen richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmer­gebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied sind, haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einver­ständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

 

Teilnehmerbeitrag

Der DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. bietet für die Zahlung von kostenpflichtigen Lehrgängen und Seminaren zwei Zahlungsmöglichkeiten.

1. Barzahlung. Der fällige Betrag ist bei Barzahlung passend zum ersten Termin des Seminars mitzubringen und an den Lehrgangsleiter zu entrichten. Der Lehrgangsleiter stellt nach Aufforderung eine Quittung aus.

2. Überweisung. Sollte der Lehrgangsteilnehmer eine Überweisung vornehmen wollen, erhält er oder sie eine Rechnung zum ersten Termin vom Lehrgangsleiter. Die Rechnung ist nach Übergabe sofort und ohne Abzüge fällig. Eine Überweisung ist nur an das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich.

 

Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich oder via E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Tagen vor Lehrgangsbeginn. Wenn sich Teilnehmer zu Seminaren oder Lehrgängen anmelden, die als Warteliste ausgewiesen sind, erhalten sie erst nach Freiwerden eines Platzes in der gewünschten Gruppe eine E-Mail mit der Bestätigung zur Übernahme in den Kurs. Davor besteht kein Anrecht auf die Teilnahme. Ist die maximale  Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage oder Angebot zu einem ähnlichen Kurs.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

 

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer bei kostenpflichtigen Lehrgängen, Kursen oder Seminaren durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag bis vier  Tage vor Lehrgangsbeginn zurück, entstehen keine Gebühren.

Bei einem Rücktritt ab 3 Tagen vor Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines ärztlichen Attests über die Unfähigkeit zur Teilnahme ist eine Gebühr über 50% des Lehrgangspreises zu entrichten. Die Abteilung Ausbildung kann in Rücksprache mit der Geschäftsführung in begründeten Einzelfällen über eine Ausnahme entscheiden. Bei unentschuldigtem Fehlen ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten. Auch hier kann die Abteilung Ausbildung in begründeten Einzelfällen über eine Ausnahme entscheiden.

Rücktrittserklärungen sind schriftlich zu erklären entweder über

1. E-Mail an ausbildung@bez-warendorf.dlrg.de

oder

2. Schriftlich an DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V., Ingeborg–Bachmann-Str. 27, 59269 Beckum

Als Eingansdatum zählt bei 1. der tatsächliche Eingang der E-Mail und bei 2. der Zustelltag des Briefs.

 

Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

 

Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Teilnehmer erscheint zum angeben Termin am in der Anmeldung und Ausschreibung angegebenen Ort. Verspätet ein Teilnehmender sich, hat er oder sie die Pflicht, eine telefonische Unterrichtung des bei der Anmeldung angegebenen Lehrgangskontakts durchzuführen. Sollte sich der Teilnehmer so sehr verspäten, dass das Lehrgangsziel wahrscheinlich nicht mehr erreicht werden kann, kann der Lehrgangsleiter einen Ausschluss verfügen.

2. Inklusivbestand

Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:

  • Seminar-/Lehrgangsteilnahme
  • Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen
  • hinzugebuchte Waren oder Dienstleistungen wie Verpflegung und Übernachtungen

 

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Der DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

 

Weisungsbefugnis

Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Ausbildungspersonals folge zu leisten und die bei der Anmeldung kommunizierten Regeln stets gewissenhaft zu befolgen.

 

Urkunden

Nach dem der Teilnehmende die Prüfung zu einer Qualifikation erfolgreich absolviert hat oder in Lehrgängen ohne Prüfung die erforderliche Anwesenheit vorweisen kann, wird ihm eine Urkunde für die entsprechende Leistung ausgestellt. Dies geschieht entweder sofort nach dem letzten Teil der Prüfung oder bis spätestens 14 Kalendertage nach dem Lehrgang bzw. der Prüfung. Die Erstausstellung ist, ebenso wie die Neuausstellung wegen fehlerhafter Daten, die Seitens des DLRG Bezirks Kreis Warendorf e.V. entstanden sind, kostenfrei. Alle weiteren Neuausstellungen, die durch den Fehler des Teilnehmenden entstanden sind, werden dem Teilnehmenden mit einer Bearbeitungsgebühr von 05,00€ in Rechnung gestellt.

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