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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. findest du hier .
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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge & Veranstaltungen des DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V.
Stand 05/2026
Anmeldung
Die Anmeldung ist ausschließlich online über die Lehrgangsausschreibung möglich. Telefonische oder persönliche Anmeldungen sind nicht wirksam. Eine stellvertretende Anmeldung für Dritte ist nicht möglich und führt zur kostenpflichtigen Stornierung des Lehrgangs.
Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen. Wird in der Lehrgangsausschreibung festgelegt, dass die Nachweise vorab online in den einschlägigen IT-Systemen der DLRG hochzuladend sind, ist dies Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang. Bei fehlenden Voraussetzungen kann die Lehrgangsleitung in Übereinstimmung mit der jeweils anwendbaren DLRG-Prüfungsordnung einer Nachreichung der geforderten Voraussetzungen in einer festgelegten Frist zustimmen oder den Teilnehmer vom Lehrgang ausschließen.
Für die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern im Original zwingende Voraussetzung. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzung in der Lehrgangsauschreibung nicht explizit genannt ist.
Ein Erstattung von Lehrgangsgebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
Sollte die Art und Weise der Übungsausführung oder sonstige Hinweise zu erheblichen Zweifeln an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Voraussetzungen führen, können der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten eine stichprobenhafte Demonstration der Voraussetzungen (bspw. der Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers) verlangen. Sollte der Teilnehmer diese Demonstration verweigern oder nicht im geforderten Maße erreichen, so ist der Lehrgangsleiter oder die Referenten berechtigt, den Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem ganzen Lehrgang auszuschließen. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung durch den Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bestimmte Teile der erforderlichen Theorie oder Praxis nicht absolvieren kann.
Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
Eine Erstattung von Lehrgangsgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.
Die Lehrgangsleitung ist Berechtigt, die Identität der Teilnahme durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis zu kontrollieren. Verweigert der Teilnehmer dies oder gibt es sonstige ernsthafte Zweifel an der Identität des Teilnehmers, gilt dies als nicht erfüllte Teilnahmevoraussetzung.
Wird durch den DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. der Teilnehmerbeitrag als Vorkasse abgerechnet, so ist die vollständige und fristgerechte Zahlung Teilnahmevoraussetzung.
Teilnehmerbeitrag
Der Teilnehmerbeitrag wird durch den DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. in Rechnung gestellt und ist per Banküberweisung zu entrichten. Die Zahlungsmodalitäten werden durch die Rechnungsstellung geregelt.
Eine Barzahlung der Beiträge ist nicht möglich.
Wenn Lehrgänge die Option „Kostenübernahme durch die Ortsgruppe“ vorsehen, wird die Rechnung, sofern die Ortsgruppe der Kostenübernahme digital im InternetServiceCenter der DLRG zugestimmt hat, direkt an die Ortsgruppe gestellt. Erfolgt dies nicht bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, wird die Rechnung an den Teilnehmer gestellt.
Über den Zeitpunkt der Rechnungsstellung entscheidet der DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V., die Rechnungsstellung soll regelmäßig nicht vor dem Zeitpunkt des Anmeldeschlusses liegen.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorgesehen Zahlungsfrist, ist der DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. berechtigt, ab der 2. Zahlungserinnerung/Mahnung Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben.
Zusage & Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden möglichst in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Der Anmeldungseingang wird via E-Mail bestätigt, stellt aber noch keine Teilnahmebestätigung dar. Die Teilnahmebestätigung wird durch die Lehrgangsleitung (ggf. nach Einreichung weiterer Voraussetzungen) via E-Mail bestätigt.
Bei vollbesetzten Lehrgängen kann eine Warteliste geführt werden, über die Aufnahme wird der Teilnehmer ebenfalls via E-Mail informiert. Wird der Teilnehmer auf der Warteliste vor Lehrgangsbeginn nicht via Mail über eine Teilnahme informiert, gilt das Verbleiben auf der Warteliste als Absage.
Diese Absage ist mit keinen Kosten verbunden.
Rückgabe & Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer
Tritt der Teilnehmer nach Ende der Anmeldefrist vom Lehrgang zurück, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe 50% des Teilnehmerbeitrags, mindestens jedoch 25€ fällig. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attests oder in begründeten Einzelfällen kann die Lehrgangsleitung in Absprache mit der Geschäftsführung des DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. auf die Erhebung der Gebühr verzichten.
Rücktrittserklärungen sind schriftlich zu erklären an
1. E-Mail an ausbildung(at)bez-warendorf.dlrg.de
Oder
2. Schriftlich an den DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. an seinem jeweils aktuellen Sitz.
Als Eingangsdatum zählt bei 1. der tatsächliche Eingang der E-Mail und bei 2. der Zustelltag des Briefs.
Eine Rücktrittserklärung gegenüber der Lehrgangsleitung oder der Referenten ist nicht wirksam.
Lehrgangsänderungen
Die Lehrgangsleitung kann Lehrgänge absagen, Termine ändern oder den Lehrgangsort verlegen. Einen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages kann dadurch nicht begründet werden, sofern kein grobes Verschulden der Lehrgangsleitung vorliegt oder die Änderungen zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Teilnehmer führen.
Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge erstattet.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von den im Programm angekündigten Referenten geleitet und betreut wird.
Organisatorische Hinweise
Erscheint ein Teilnehmer verspätet zum Lehrgangsort, hat er zuvor den Lehrgangsleiter telefonisch über die Verspätung zu informieren. Kann durch die Verspätung das Lehrgangsziel oder die Erfordernisse der jeweiligen Prüfungsordnung nicht mehr erreicht werden, kann der Lehrgangsleiter den Teilnehmer ausschließen. Eine Erstattung von Teilnehmerbeiträgen erfolgt nicht.
2. Inklusivbestand
Sofern die Lehrgangsausschreibung keine abweichenden Regelungen trifft, ist im Teilnehmerbeitrag enthalten:
Fotofreigabe
Während der Lehrgänge können Foto- und Filmaufnahmen der Teilnehmer angefertigt werden. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgängen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Ihre Veröffentlichung bedarf im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der abgebildeten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von der auf dem Foto/Video dargestellten Person können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Der DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird der DLRG Bezirk Kreis Warendorf e.V. sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen des KunstUrhG notwendig ist.
Weisungsbefugnis
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Lehrgangsleitung, der Referenten und sonstiger Personen des Ausbildungspersonals stets Folge zu leisten und die bei Veranstaltungsbeginn kommunizierten Regeln gewissenhaft zu befolgen.
Urkunden
Hat der Teilnehmer die Prüfung zu einer Qualifikation erfolgreich absolviert oder, bei Lehrgängen ohne Prüfung, die erforderliche Anwesenheit erbracht, wird ihm eine Urkunden für die entsprechende Leistung ausgestellt. Dies geschieht entweder sofort nach dem letzten Teil der Prüfung oder bis spätestens 14 Kalendertage nach der Prüfung. Die Neuausstellung von Urkunden aufgrund von Umständen, die der Teilnehmer zu verantworten hat, werden mit einer Gebühr von 15€ in Rechnung gestellt.
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