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Fortbildungsangebot für Ausbilderinnen und Ausbilder

Für die Ausbilderinnen und Ausbilder der DLRG besteht in vielen Fällen die Pflicht, ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Aus diesem Grund müssen in regelmäßigen Abständen Pflichtfortbildungsstunden absolviert werden. Dabei werden für den Bereich Schwimmen/ Rettungsschwimmen nicht nur DLRG-eigene Fortbildungsangebote anerkannt, sondern auch weitere, fachlich passende Fortbildungen. Auch werden Dozententätigkeiten, Einweisungen und Erste Hilfe Kurse anerkannt, sofern sie einen fest begrenzten Anteil nicht überschreiten.

Wie sich die Fortbildungsstunden genau zusammensetzen und welche Kriterien noch erfüllt werden müssen, könnt ihr unserem Leitfaden zur Verlängerung von Lizenzen im Bereich Schwimmen/Rettungsschwimmen entnehmen.

Wegen des großen Ausbilderstabs im Bereich Schwimmen/ Rettungsschwimmen führen wir euch hier die erforderlichen Voraussetzungen zur Verlängerung eurer Lizenz auf.

Voraussetzungen zur Lizenzverlängerung im Fachbereich S/RS

Qualifikation Gültigkeit Fortbildungsumfang Aufteilung
Lehrschein (181) bis zum 31.12. des 3. Folgejahres 15 Lerneinheiten mehr als 50% fachlich
Ausbilder Schwimmen (182) bis zum 31.12. des 3. Folgejahres 8 Lerneinheiten mehr als 50% fachlich
Ausbilder Rettungsschwimmen (183) bis zum 31.12. des 3. Folgejahres 8 Lerneinheiten mehr als 50% fachlich

Unser Fortbildungsangebot

Lade dir hier den Leitfaden zur Lizenzverlängerung herunter

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